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   KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83   

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https://dejure.org/1983,15496
KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83 (https://dejure.org/1983,15496)
KG, Entscheidung vom 04.07.1983 - 15 WF 3147/83 (https://dejure.org/1983,15496)
KG, Entscheidung vom 04. Juli 1983 - 15 WF 3147/83 (https://dejure.org/1983,15496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1629; ZPO § 767
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Zwangsvollstreckung; Aktivlegitimation eines Elternteils nach Erlöschen der Prozeßstandschaft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 505
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    An dieser aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (die als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung verfassungsrechtlich gewährleistet ist, BVerfG NJW 1961, 1395) fließenden Befugnis hat sich seit dem 1. Eherechtsreformgesetz mit der Ermöglichung auch der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des gemeinschaftlichen Kindes durch den einen Elternteil im eigenen Namen gegen den anderen während der Anhängigkeit der Scheidungssache nichts geändert.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1982 - 2 UF 5/82

    Zugewinn; Mittellosigkeit; Bedürftigkeit; Rechtskraft der Scheidung

    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf das in dieser Sache ergangene Urteil des Familiengerichts Charlottenburg vom 7. September 1983 (FamRZ 1983, 506) verwiesen.
  • OLG Hamm, 12.02.1981 - 1 WF 43/81

    Das unterhaltsberechtigte Kind als richtiger Klagegegner in einer

    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Soweit die Beklagte sich für ihre abweichende Ansicht auf Diederichsen (in Palandt, BGB 42. Aufl. § 1629 Anm. 7 a.E.) beruft, fehlt es an jeder sachlichen Begründung; die dafür von Diederichsen und von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 1980, 1060; 1981, 589; 1981, 1200) und Frankfurt (FamRZ 1980, 1059) stützen diese abweichende Auffassung nicht, weil sie sich nur auf Abänderungsklagen (§ 323 ZPO), nicht aber auf Zwangsvollstreckungsabwehrklagen (§ 767 ZPO) beziehen.
  • OLG Hamm, 26.03.1980 - 6 UF 401/79
    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Soweit die Beklagte sich für ihre abweichende Ansicht auf Diederichsen (in Palandt, BGB 42. Aufl. § 1629 Anm. 7 a.E.) beruft, fehlt es an jeder sachlichen Begründung; die dafür von Diederichsen und von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 1980, 1060; 1981, 589; 1981, 1200) und Frankfurt (FamRZ 1980, 1059) stützen diese abweichende Auffassung nicht, weil sie sich nur auf Abänderungsklagen (§ 323 ZPO), nicht aber auf Zwangsvollstreckungsabwehrklagen (§ 767 ZPO) beziehen.
  • OLG Karlsruhe, 22.05.1980 - 16 UF 241/79

    Prozeßstandschaft; Gesetzliche Prozeßstandschaft; Prozeßführungsbefugnis;

    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Hinz beruft sich zur Begründung mit einem etwas unklaren Hinweis entweder auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Juni 1980 (FamRZ 1980, 1059), oder auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22. Mai 1980 (FamRZ 1980, 1149).
  • OLG Hamm, 03.09.1981 - 4 UF 204/81

    Abschließende und verbindliche Regelung des Unterhaltes; Abänderung eines

    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Soweit die Beklagte sich für ihre abweichende Ansicht auf Diederichsen (in Palandt, BGB 42. Aufl. § 1629 Anm. 7 a.E.) beruft, fehlt es an jeder sachlichen Begründung; die dafür von Diederichsen und von der Beklagten angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 1980, 1060; 1981, 589; 1981, 1200) und Frankfurt (FamRZ 1980, 1059) stützen diese abweichende Auffassung nicht, weil sie sich nur auf Abänderungsklagen (§ 323 ZPO), nicht aber auf Zwangsvollstreckungsabwehrklagen (§ 767 ZPO) beziehen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.1983 - 149 F 4547/83
    Auszug aus KG, 04.07.1983 - 15 WF 3147/83
    Hinweis Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 7. September 1983 (149 F 4547/83) FamRZ 1984, 506.
  • OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85

    Vollstreckungsklausel; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungserinnerung; Erinnerung

    Selbst bei offenkundiger Veränderung der materiellen Rechtslage muß die Klausel dem Titelgläubiger erteilt werden (KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg FamRZ 1984, 927, 928; Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 727 Rdn. 30 und 44).

    Das muß auch dann gelten, wenn sich die gesetzliche Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 ZPO nach dem Erlaß des Titels ändert (OLG Schleswig SchlHA 1982, 111; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268; Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. § 1628 Anm. 7; Rolland, 1. Eherechtsreformgesetz 2. Aufl. § 1629 BGB Anm. 24; a.M. KG FamRZ 1984, 505; OLG Hamburg …

  • OLG Oldenburg, 11.02.1992 - 12 UF 123/91

    Prozessstandschaft, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

    Eine eigene Befugnis zur Zwangsvollstreckung aus dem Scheidungsfolgenvergleich wegen des Unterhalts für M... ist durch die Beendigung der gesetzlichen Vertretung entfallen ( so der Senat in dem angeführten Urteil mit weiteren Hinweisen; OLG Schleswig, FamRZ 1990, 189; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; KG FamRZ 1984, 505f).
  • OLG NÜrnberg, 30.03.1987 - 10 UF 4090/86

    Abwehrklage gegen Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs eines ehelichen Kindes;

    Zutreffend geht das Familiengericht davon aus, daß die Beklagte in diesem Verfahren passivlegitimiert ist, weil sie gegen den Kläger im eigenen Namen die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil betreibt (vgl. KG FamRZ 1984, 505 mwN).
  • OLG Brandenburg, 19.12.1996 - 10 WF 83/96

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Festsetzung eines

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  • OLG Hamburg, 20.03.1985 - 12 WF 29/85

    Vollstreckbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung im Scheidungsfolgenvergleich in

    Der Senat kann sich nicht der Auffassung des Kammergerichts (FamRZ 1984, 505) anschließen, das Wort "auch« bedeute, daß sowohl der Elternteil, der den Kindesunterhalt in Prozeßstandschaft geltend mache, als auch das Kind Gläubiger hinsichtlich des Unterhalts seien.
  • BezG Erfurt, 29.03.1993 - 3 UF 8/93
    Solange die klageberechtigte Mutter in dem Titel als Gläubigerin bezeichnet ist und die Zwangsvollstreckung betreibt, ist sie als Vollstreckungsgläubigerin auch allein passiv legitimiert für die Vollstreckungsgegenklage des Titelschuldners, während das materiell berechtigte Kind, an das die titulierten Zahlungen zu leisten sind, als Vollstreckungsgläubiger erst dann handeln oder in Anspruch genommen werden kann, wenn der Titel umgeschrieben ist, § 750 ZPO (vgl. Thomas-Putzo, ZPO , § 767 Anm. 6 u. Vorbem. § 704 Anm. III 1, 3; Zöller, ZPO , 17. Aufl., § 767 Rdn. 11, Weyckhardt-Gießler, DAV 1984, Sonderdruck S. 25; KG, FamRZ 1984, 505 f.; BGHZ 92, 347 f.).
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